Eine Behandlungssitzung beinhaltet ein ausführliches Anamnesegespräch, eine Untersuchung und die osteopathische Behandlung selbst. Die Kosten für eine osteopathische Behandlungssitzung betragen bis zu 100 €.
Die Behandlungskosten bei Kindern betragen bis zu 90 € pro Behandlung.
Eine osteopathische Vorsorgeuntersuchung (OVU) kostet 50 €, sofern es tatsächlich eine Untersuchung bleibt und nicht behandelt wird. Findet im Rahmen der OVU eine Behandlung statt, entstehen die üblichen Behandlungskosten von 90 €.
Osteopathische Behandlungen sind prinzipiell Privatleistungen. Eine steigende Anzahl von Krankenkassen beteiligt sich jedoch inzwischen mit einem Zuschuss an den Behandlungskosten. Eine Nachfrage bei Ihrer Krankenkasse könnte sich daher lohnen.
Eine Übersicht der Kostenübernahme können Sie unter diesem externen Link einsehen. Informieren Sie sich im Zweifel direkt bei Ihrer Versicherung.
Darüber hinaus übernehmen private Krankenversicherungen und private Krankenzusatzversicherungen die Behandlungskosten für die Heilpraktikerbehandlung, worunter die Osteopathie fällt, in Höhe der vereinbarten Konditionen. Die Abrechnungen dazu erfolgen nach dem Heilpraktikergebührenverzeichnis.
Die Behandlungshäufigkeit variiert und ist individuell unterschiedlich. Chronische Beschwerden werden in größeren Intervallen behandelt. Akute Beschwerden werden frequenter behandelt.
Zwischen den Behandlungssitzungen liegen zwei bis acht Wochen, damit sich der Körper auf die Veränderung durch die Behandlung einstellen kann.